Versicherungen für den Freiberufler

Der Freiberufler sollte nicht blind in seine selbstständige Tätigkeit starten, sondern sich vorab bereits Gedanken darüber machen, was passiert, wenn es mal nicht so läuft, wie geplant.

Was ist zum Beispiel bei Krankheit?
Was, wenn ein Unfall geschieht?
Wie sieht es später mit der Rente aus?
Wie soll ein Haftpflichtanspruch eines Kunden finanziert werden?

Diese und andere Fragen deuten darauf hin, dass eine ausreichende Versicherung für den Freiberufler unabdingbar ist.

Fangen wir mit der Kranken- und Pflegeversicherung an. Beide werden in der Regel gemeinsam bei einem Versicherer abgeschlossen.

Der Freiberufler hat die Wahl, sich freiwillig gesetzlich zu versichern oder eine private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen sind in den Basistarifen ähnlich, besondere Vorsorgen können durch zusätzliche Tarife gesichert werden (Beispiel: Zahnzusatzversicherung).

Dies ist aber immer nur privat möglich, also auch bei einer gesetzlichen Versicherung. Als dritte Möglichkeit kommt die Künstlersozialkasse in Betracht. Diese bietet für Künstler und Publizisten die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an, wobei der Bund die Hälfte der Beiträge übernimmt. Der Freiberufler muss also nur die andere Hälfte tragen, ähnlich, wie das bei einem Angestellten der Fall ist.

Unbedingt notwendig ist die Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt alle Kosten für Unfälle und Schäden, die im Zusammenhang mit der Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit entstanden sind, auch Wegeunfälle sind versichert. Die private Unfallversicherung hingegen springt auch dann ein, wenn der Betreffende auf dem Weg zu seinem Büro beim Bäcker Halt macht und über die Schwelle stolpert und stürzt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler ist immer dann zu empfehlen, wenn der Freiberufler eine Familie ernähren muss. Fällt durch Krankheit oder Unfall ein Einkommen komplett aus, so ist das nur schwer zu kompensieren und kann den finanziellen Ruin der ganzen Familie bedeuten.

Auch die Berufshaftpflichtversicherung ist für den Freiberufler wichtig. Stellt ein Kunde einen Schadensersatzanspruch, so kann das viele Tausend Euro kosten. Versichert sind aber nicht nur die Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden. Zudem übernimmt die Versicherung die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen Dritter.

Zuletzt sei die Rentenversicherung erwähnt. Der Freiberufler kann freiwillig in die gesetzliche Versicherung einzahlen, er kann sich aber auch privat absichern. Ob sich zum Beispiel die Riester-Rente im Einzelfall lohnt, muss genau überprüft werden.