Nachbarschaftsstreitigkeiten

Im zivilen Bereich wird nirgends vor Gericht so viel gestritten, wie unter Nachbarn. Ein Grund hierfür ist sicherlich auch, dass auf keinem anderen Rechtsgebiet so viele Rechtsvorschriften existieren, wie beim Nachbarrecht. Jedes Bundesland und fast jede Gemeinde hat so seine eigenen Gesetze und Verordnungen erlassen. Es gelten aber auf Bundesebene die Grundlegenden Paragraphen 903 bis 924 im BGB.

Hier ein paar Beispiele für mögliche Nachbarschaftsstreitigkeiten:

Nachbarschaftsstreit Hecke und Pflanzen
Im Nachbarschaftsgesetz gibt es hierfür eine Faustformel, nach der kleinere Bäume und Sträuche bis zu zwei Metern Höhe mindestens 50 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt sein müssen. Bei höheren Pflanzen ist es mindestens ein Meter der eingehalten werden muss. Werden diese Abstände nicht eingehalten, so muss die Pflanze entweder beseitigt, oder entsprechend zurückgeschnitten werden. Beachten Sie auch das Wachstum der Pflanzen. So kann schnell der Abstand nicht mehr ausreichen. (Quelle: Nachbarschaftsgesetze der Bundesländer)

Nachbarschaftsstreit Zaun und Mauern
Wer plant eine Gartenmauer zu errichten, der darf das nur in Absprache mit dem Nachbarn und auf eigenem Grund oder direkt auf die Grenze machen. Wird der Nachbar nicht gefragt und dieser klagt dann gegen die Mauer, so muss die Mauer wieder abgerissen werden. Das gleiche gilt für eine Hecke als natürliche Begrenzung. Auch diese kann nur in beiderseitigem Einverständnis gepflanzt werden. (Quelle: BGH, Az. V ZR 3/96)

Nachbarschaftsstreit Bäume und Obst vom Nachbarn
Wenn die Früchte vom Baum fallen und auf das Nachbargrundstück kommen, so gehören diese auch dem Nachbarn. Der Nachbar darf jedoch nicht nachhelfen, indem er etwa die Früchte selber pflückt oder an den ästen, die zu ihm rüberragen schüttelt. Dabei ist auch zu beachten, dass dem Eigentümer des Baums das ernten der Früchte nur insoweit erlaubt ist, wie er über den Zaun langen kann. Er darf dabei nicht über den Zaun klettern um noch weiter entfernte Früchte seines Baums zu ernten. (Quelle: BGB Paragraph 911)

Nachbarschaftsstreit Bäume und Laub
Das Laub, welches vom Nachbarsgrundstück stammt, ist in der Regel hinzunehmen, da die Beeinträchtigung meisten unwesentlich oder auch ortsüblich sind. Das selbe gilt auch für Pollen, somit können auch Allergiker sich nicht gegen eine gewisse Belästigung durch die Bepflanzung des Nachbargrundstücks verwehren. Wenn die Menge des fremden Laubes jedoch das übliche übersteigt, so kann man eine sogenannte Laubrente verlangen. (Quelle: LG Lübeck, Az. 14 S 122/85 und LG Nürnberg-Fürth, Az. 13 S 10117/99)

Nachbarschaftsstreit Komposthaufen
In seinem Garten darf jeder grundsätzlich Grünabfälle kompostieren. Wer sich dort an die Vorschriften hält, der hat nichts zu befürchten. Allerdings dürfen Komposthaufen, da sie einen gewissen Gestank absondern und Insekten anziehen, nicht direkt an der Grundstücksgrenze angelegt werden. Wenn von dem Komposthaufen jedoch eine unzumutbare Geruchsbelästigung ausgeht, so wird in der Regel verlangt werden können, dass der Komposthaufen verlegt oder sogar beseitigt werden muss. (Quelle: LG München I, 23.12.1986, AZ 23 O 14452/86)

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt sich also für jeden Gartenbesitzer. Auch wenn es nur ein Schrebergarten ist der in einer Kleingartensiedlung ist lohnt es sich.

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